Was ist ein Entlastungsbetrag?
Allen pflegebedürftigen Versicherten, die zu Hause gepflegt werden und einen Pflegegrad haben, steht monatlich der sogenannte Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Verfügung. Die Pflegekasse zahlt den Entlastungsbetrag zusätzlich zu den weiteren Leistungen der häuslichen Pflege wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Dieser Betrag soll helfen, zusätzliche Betreuungsangebote oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, welche die Pflege zu Hause erleichtern.
Wir als Dienstleister in Chemnitz können diesen Entlastungsbetrag direkt mit den Pflegekassen abrechnen.
Dadurch müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Für die Abrechnung mit den Pflegekassen ist eine Abtretungserklärung erforderlich. Das entsprechende Formular dafür erhalten Sie von uns.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben eine zusätzliche Möglichkeit, sich Kosten für anerkannte Unterstützungsangebote erstatten zu lassen.
Bis zu 40 Prozent des Betrags, der für ambulante Pflegeleistungen vorgesehen ist, können für diese Angebote genutzt werden, wenn das Geld im jeweiligen Monat nicht für ambulante Pflegeleistungen ausgegeben wurde.
Den sogenannten Umwandlungsanspruch können Sie über uns geltend machen.
Dazu müssen Sie den Monat angegeben, für den Sie nicht verbrauchte Sachleistung für Unterstützungsangebote nutzen wollen.
Ziel der Entlastung für Pflegepersonen und pflegende Angehörige:
- hauswirtschaftliche Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt
- Förderung der Selbstständigkeit, die den Alltag erleichtern
- soziale Kontakte aufrechterhalten.
Die Angebote sollen pflegende Angehörige entlasten und pflegebedürftigen Menschen helfen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung selbstständig und selbstbestimmt leben zu können.
